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Soforthilfe 2020 und Rückzahlungen

Aktuell erhalten alle Empfänger der NRW-Soforthilfe E-Mails mit Details zur Rückzahlung sowie einem entsprechenden Link zum Rückmeldeverfahren.

Die NRW-Soforthilfe ist im Jahr des Zuflusses als Gewinn zu versteuern.

Falls Sie damit rechnen eine (Teil-)Rückzahlung leisten zu müssen, sollten Sie um die Steuerlast für das Jahr 2020 zu reduzieren, eine Rückmeldung & Rückzahlung (Abfluss) spätestens bis zum Ablauf dieses Jahres leisten.

Für eine Unterstützung beim Rückmeldeverfahren steht Ihnen Ihr Sachbearbeiter selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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