Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich eine viel beachtete Entscheidung zur Arbeitszeiterfassungspflicht verkündet.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich inzwischen zu den Aussagen des Gerichts positioniert und hierzu eine Stellungnahme auf der Webseite www.bmas.de veröffentlicht.
(Arbeitszeiterfassung, Fragen und Antworten, Stand: 07.12.2022)

Kurz um: Das Ministerium sieht nun alle Arbeitgeber in der Pflicht, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit zu erfassen und verlautbart, dass Verstöße auch bereits heute sanktioniert werden können.

Angesichts dessen empfehle ich Ihnen sich dringend mit dem Thema auseinanderzusetzen, falls dies noch nicht geschehen ist. Einen Überblick über die Änderungen welche in die Arbeitsverträge aufgenommen und in den Arbeitsalltag bzw. die entsprechenden Aufzeichnungen hierüber ab sofort zwingend integriert werden müssen, finden Sie hier.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben darf ich Sie nicht zu diesem Thema verbindlich beraten, es handelt sich um eine Rechtsberatungsleistung die ausschließlich von einem Rechtsanwalt erbracht werden darf. Gegebenenfalls können Ihnen bei Zweifelsfragen auch die Arbeitgeberstellen der IHK, Handwerkskammer etc. weiterhelfen.