I. Steuererklärungen für das Jahr 2019 – Abgabefrist 31. August 2021 [Regulär 28.02.2021 (+ 6 Monate)]

II. Steuererklärungen für das Jahr 2020 – Abgabefrist 31. Mai 2022 [Regulär 28.02.2022 (+ 3 Monate)]

III. Verringerte Umsatzsteuer auf die Abgabe von Speisen 7% statt 19% [Gastronomie] – Verlängert bis 31.12.2022

IV. Zeitraum für die Gewährung der Corona-Sonderzahlung in Höhe von maximal 1.500,00€ an Arbeitnehmer wurde bis 31. März 2022 gestreckt.

V. Der Zeitraum für welchen fällige Steuern auf begründeten Antrag hin gestundet werden können, wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Entsprechende Vollzugsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang bis zum 30. September 2021 ausgesetzt. Entstehende Säumniszuschläge sind zu erlassen.

VI. Einreichung Finanzbuchhaltung Juni 2021 schnellstmöglich zur Prüfung ob und inwieweit eine Fördermöglichkeit im Rahmen der Überbrückungshilfe III besteht.

 

Wichtige Hinweise im Überblick

1.Verkürzung der Abschreibungsdauer für bestimmte PC-Hard- & Software auf 1 Jahr ab 2021:

  • Computer,
  • Desktop-Computer,
  • Notebook-Computer (wie z.B. Tablet, Slate, oder mobiler Thin-Client),
  • Desktop-Thin-Client,
  • Workstation,
  • mobile Workstation,
  • Small-Scale-Server,
  • Dockingstation,
  • externes Netzteil,
  • Peripherie-Geräte (wie z.B. Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset),
  • externe Speicher (Festplatte, DVD-/CD-Laufwerk, USB-Stick, Streamer),
  • Ausgabegeräte (wie z.B. Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher, Monitor oder Display),
  • Drucker (Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker), sowie
  • Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und –verarbeitung

2. Die geplante Kürzung des Zuschusses zu den Sozialversicherungsbeiträgen, welche der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld erhält, insofern Arbeitnehmer keine vom Arbeitgeber angebotenen Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, ist laut telefonischer Aussage der Agentur für Arbeit ausgesetzt.